Ihr habt
noch kein Ticket?
22/04/2012
Wahnsinn! Hier gibt`s alle Vorverkaufsoptionen auf einen Blick.
Wahnsinn! Hier gibt`s alle Vorverkaufsoptionen auf einen Blick.
Bis jetzt bestätigt: Beirut (USA), Mouse On Mars (DE), The Hundred In The Hands (USA), Brandt Brauer Frick (DE), WhoMadeWho* (DK), Stabil Elite* (DE), Breton (UK), Sizarr (DE), Yula (PL), Jacek Sienkiewicz (PL)*…
Die Open Source Nacht wieder gemeinsam an einem Ort erleben! Nach dem sich das Open Source Festival in den letzten beiden Jahren nach Ende des Tagesprograms in die Clubs der Stadt verteilt hat, bieten wir euch dieses Jahr – in Kooperation mit Red Bull – wieder eine Location zum gemeinsamen feiern in der Nacht an …
Das OPEN SOURCE FESTIVAL geht nicht nur musikalisch, sondern auch in punkto Umwelt- und Klimaschutz neue Wege …
Auf geht`s! Bis zum 4. Juni könnt Ihr Euch mit Eurer Idee für dir OPEN SQUARES (ehem. Kultur(zu)stände) auf dem Open Source Festival 2012 bewerben …
Ihr reist für das Festival an und möchtet auch das großartige Nachtprogramm des Open Source Festivals 2012 bis in den Morgen miterleben? Hier einige günstige Hotel-Tipps für Düsseldorf …
Open The Source ist der offizielle Open Source Blog. Hier könnt ihr mitverfolgen, was uns interessiert, inspiriert und kickt.
Open Source Festival
Produktionsbüro
Open Source GmbH
Hoffeldstr 12
D-40235 Düsseldorf
T +49 (0) 211.54 55 58-25
F +49 (0) 211.54 55 58-15
Organisation
Christian Fleischer
christian(at)open-source-festival(punkt)de
Florian Pehle
florian(at)open-source-festival(punkt)de
Künstlerische Leitung
Philipp Maiburg
philipp(at)open-source-festival(punkt)de
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kathrin Petry
presse(at)open-source-festival(punkt)de
Schirmherr des Open Source Festivals:
Dirk Elbers Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Artwork, Webdesign & Gestaltung: Bionic Systems
Programmierung: Jens Buss
Texte: Ingo Karkhof (textsetsfire)
Moodclip: Dennis Dirksen
Festivalfotos: Foto Schiko, Christof Wolff, Rudolf-Benoit,
Frank Szafinski
Inhaltlich Verantwortlich: Florian Pehle, Christian Fleischer, Philipp Maiburg
Open Source Festival GmbH
Hoffeldstraße 12
D-40235 Düsseldorf
Fax +49 (0)211. 545 558 15
Tel +49 (0)211.545 558 25
AG Düsseldorf, HRB 64164
Geschäftsführung: Florian Pehle
info(at)open-source-festival(punkt)de
www.open-source-festival.de
Alle Rechte vorbehalten.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Florian Pehle, Christian Fleischer und Philipp Maiburg.
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
© 2012 Open Source Festival GmbH, Düsseldorf
DISCLAIMER
1. INHALT DES ONLINEANGEBOTES
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. VERWEISE UND LINKS
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. URHEBER- UND KENNZEICHENRECHT
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
RECHTSWIRKSAMKEIT DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
(Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.)
1. ANBIETERKENNZEICHNUNG, VERANSTALTER
Open Source Festival GmbH
Hoffeldstr 12
D-40235 Düsseldorf
AG Düsseldorf, HRB 64164
Geschäftsführung: Florian Pehle
Fax +49 (0)211. 545 558 15
info(at)open-source-festival(punkt)de
www.open-source-festival.de
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Festivalbesucher (nachfolgend: “(Festival)- Besucher“ genannt) sowie der Open Source Festival GmbH (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt), die das Open Source Festival in Kooperation mit diversen anderen Veranstaltern von Düsseldorfer Nacht-Locations (nachfolgend: “Kooperationsveranstalter“ genannt) veranstaltet.
2. TAGES- UND NACHTPROGRAMM, TICKETS
Das Open Source Festival besteht aus einem Tagesprogramm sowie einem Nachprogramm:
Das “Open Source Tagesprogramm“ findet von 14 bis 22 Uhr auf drei Open-Air-Bühnen statt, die auf dem Gelände der Rennbahn (Galopprennbahn Düsseldorf) verteilt sind. Das Ticket für das Tagesprogramm kostet 28,- Euro zzgl. VVK-Gebühr (Tageskassenpreis vor Ort: 37,- Euro).
Die “Open Source Nacht“ beginnt um 22:00 Uhr und geht bis in die frühen Morgenstunden. Im Stahlwerk treten Künstler, Live-Acts und DJs auf.
Der Eintritt zur “Open Source Nacht“ ist nur mit dem limitierten und nur im Vorverkauf erhältlichen TAG + NACHT Ticket möglich (36,- Euro zzgl. VVK-Gebühr). Bei der Open Source Nachtveranstaltung handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung, die diesem Festival angegliedert sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die räumliche Kapazität der Floors im Rahmen des Nachtprogramms begrenzt ist. Es empfiehlt sich daher ein rechtzeitiges ggf. frühzeitiges Erscheinen.
Als Veranstalter im Rechtsinne gelten die einzelnen Kooperationsveranstalter der jeweiligen Clubs/Veranstaltungsorte bei dem Nachtprogramm. Der Festivalbesucher hat sich daher bei den Nachtveranstaltungen nach den in dem jeweiligen Club/Veranstaltungsort geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestimmungen, sowie den Weisungen des Sicherheitspersonals zu richten.
Die nachfolgenden AGBs gelten für das Tagesprogramm des Festivals. Diese AGBs gelten jedoch auch für das Nachtprogramm, soweit der Kooperationsveranstalter dies nicht abweichend regelt. Jedenfalls gelten die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 entsprechend.
Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Der Ticketpreis enthält die freie Fahrt im Düsseldorfer Stadtgebiet mit der Rheinbahn.
3. EINLASS, EINLASSKONTROLLE
Ein Einlass zum Festival ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Sie wird dort gegen ein Bändchen eingetauscht, mit dem auch ein Verlassen des Geländes möglich ist. Das Bändchen ist um das Handgelenk zu tragen. Mit dem Eintausch verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Bei dem Einlass zum Festival erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Festivalbesuchern vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Festivalbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/oder Einstellung dessen sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (im Einzelnen unter Nr. 8 aufgeführt). Als wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (in Einzelnen unter 9. aufgeführt). Auch bei Verletzung des Jugendschutzes (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.
Der Festivalbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
4. JUGENDSCHUTZ
Auf dem gesamten Festivalgelände (und in den Nacht-Locations) gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Danach gilt: Kindern und Jugendlichen im Alter unter 16 Jahren ist der Zutritt (generell) nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder eines sonst Erziehungsbeauftragten erlaubt. Ein sonst Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Für Kinder im Alter bis zu einschließlich 12 Jahren ist der Eintritt gegen Vorlage eines Ausweises kostenfrei.
Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen, soweit sie nicht durch einen Personensorgeberechtigten oder eines sonst Erziehungsbeauftragten begleitet werden, um 24.00 Uhr das Festivalgelände verlassen.
Eine Zustimmungserklärung für einen Erziehungsbeauftragten findet sich unter: hier . Diese Zustimmungserklärung ist auszufüllen und während der Veranstaltung von dem Erziehungsbeauftragten mitzuführen und auf Verlangen mit Vorlage einer Kopie des Ausweises des Personensorgeberechtigten, vorzuzeigen. Bitte bindet Euren Kindern vorsorglich Namensschilder mit Handynummer des Personensorgeberechtigten oder eines sonst Erziehungsbeauftragten um.
5. ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
Sollte das Festival noch vor Beginn abgesagt werden, haben die Festivalbesucher ausschließlich einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises (ohne VVK-Gebühren). Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Sollte das Festival also aus Gründen von höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen bezüglich Ort, Zeit und Programm des Festivals vor, solange sich diese in einem für den Festivalbesucher zumutbaren Rahmen bewegen. Verspätungen des Programms sind von dem Festivalbesucher hinzunehmen, solange diese nicht gravierend sind. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Festivalbesuchers. Es ist davon auszugehen, dass der Festivalbesucher eine Vielzahl von verschiedenen Musikern auf dem Festival sehen möchte.
Im hinteren Bereich vor den Bühnen muss mit Sichtbehinderung gerechnet werden.
6. LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ
Wir weisen daraufhin, dass bei dem Festival aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Festivalveranstalter trägt Sorge durch Auswahl des geeigneten Veranstaltungsortes, die technische Ausstattung sowie die Begrenzung der Lautstärke, dass keine dauerhaften Hör- oder Gesundheitsschäden entstehen. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Diese kann man an den Kassen oder bei den Hilfsdiensten erhalten.
7. HAUSRECHT, VERBOTE
Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten. Im Shuttlebus ist daneben den Anweisungen des Buspersonals Folge zu leisten. Dem Festivalbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen auf dem Festivalgelände und in den Nacht-Locations verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt. Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches ist verboten. Das Mitbringen von Tieren auf das Festivalgelände ist verboten. Vergehen oder Straftaten sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Sollte ein Festivalbesucher gegen vorbenannte Verbote (sowie nachfolgend Nr. 8 und Nr. 9) verstoßen, kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
8. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL
Getränke werden auf dem Festivalgelände in Plastikbechern ausgegeben. Auf diese Becher besteht ein Pfand. Bitte denkt an die Umwelt und entsorgt die Umverpackungen sowie sonstigen Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen. Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen oder Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, schwere Gegenstände oder Verpackungen, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind grundsätzlich verboten.
9. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur mit Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.
Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise sind verboten. Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
10. HAFTUNG
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere keine Haftung des Veranstalters für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Für die Festivalbesucher stehen kostenpflichtige Parkplätze am Festivalgelände zur Verfügung. Das Parken auf den Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten unsererseits beruht. Wir haften auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Festivalbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Festivals hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Düsseldorf. Erfüllungsort ist ebenfalls Düsseldorf. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.